Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Anbieter
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Kunden, die die webbasierte Software 3RPMS® Hotelsoftware, den zeitlich begrenzten, unverbindlichen & kostenlosen Demo-Zugang der 3RPMS® Hotelsoftware und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps – im Folgenden „Software“ - der HaDre GmbH, Bauerngasse 32, 90443 Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg; HRB 31157– im Folgenden „Anbieter“ - nutzen.
(2) Die Präsentation der Software im Internet stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Anbieter kann die Annahme entweder durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.
(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Die Benutzung der Software ist ausschließlich Unternehmer iSd § 14 BGB gestattet. Der Benutzer versichert, selbst kein Mitbewerber zu sein oder für einen Mitbewerber mittel- oder unmittelbar tätig zu sein.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und zwar auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Minderung, Kündigung), sind mindestens in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Kunde ist der Vertragspartner des Anbieters. Nutzer sind Personen, welche die Software berechtigterweise nutzen dürfen, d.h. der Vertragspartner oder Personal des Vertragspartners.
§ 2 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter vermietet und stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags die webbasierte Anwendung 3RPMS® Hotelsoftware sowie etwaige über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält hieran das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software während der Vertragslaufzeit im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Überlassung von Aktualisierungen für die einzelnen Software erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – im Rahmen von Patches, Updates und neuen Releases, wobei der Zeitpunkt der vorgenannten Änderungen und Neuerungen durch den Anbieter allein bestimmt wird. Der Anbieter wird Mängel jedoch in einem angemessenen Zeitraum beseitigen.
(3) Bei der 3RPMS® Hotelsoftware handelt es sich um ein elektronisches Hotelverwaltungssystem. Es dient der Verwaltung von Abläufen in Beherbergungsbetrieben, z. B. von Hotelbuchungen, Reservierungen und zur kaufmännischen Abrechnung von Hotelbuchungen.
(4) Bei der über den Apple App Store und den Google Play Store angebotenen App maidConnect handelt es sich um eine Erweiterung der 3RPMS® Hotelsoftware zur Verwaltung von Reinigungs- und Maintenance-Aufgaben in Beherbergungsbetrieben.
(5) Der Demo-Zugang (Demo-Account) ist für den Nutzer kostenlos und unverbindlich. Ein automatischer Übergang zu einem kostenpflichtigen Zugang erfolgt nicht. Der Demo-Zugang erlischt automatisch 30 Tage nach Mitteilung der Zugangsdaten durch den Anbieter.
§ 4 Zugriff, Schulung, Hotline
(1) Der Kunde kann auf die 3RPMS® Hotelsoftware ausschließlich mittels der gängigen Webbrowser zugreifen. Er erhält außerdem eine telefonische Einführungsschulung nach den Vorgaben des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden telefonisch bei der Einrichtung der Software.
(2) Der Download der iOS / Android App maidConnect erfolgt ausschließlich über den jeweiligen App Store. Zur Nutzung der App ist eine ständige Internetverbindung notwendig.
(3) Der Kunde erhält angemessenen telefonischen/E-Mail-Support durch den Anbieter. Servicezeiten der Hotline des Anbieters sind Montag bis Freitag von 9:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters. Sollte der Kunde erweiterte Servicezeiten wünschen, kann er diese über ein zusätzliches Servicepaket gesondert beauftragen (z. B. Support 24 Stunden x 7 Tage/Woche).
(4) Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen außerhalb der telefonischen Einführungsschulung und Hotline nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der 3RPMS® Hotelsoftware sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen, z. B. Channel-Manager, durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietgegenstandes bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
§ 5 Miete
(1) Die monatlich anfallende Miete wird je nach Leistungsumfang und entsprechend vom Kunden gebuchten Paket: http://3rpms-hotelsoftware.de/preise bemessen. Sie umfasst die Vergütung für die Nutzung der Software, sowie für die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustand der Software. Außerdem wird mit Vertragsschluss eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Software gemäß der aktuell zum Vertragsschluss gültigen Preisliste: http://3rpms-hotelsoftware.de/preise berechnet.
(2) Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Miete mit einer Ankündigung in Textform von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung des Mietgegenstandes anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zum Wirksamwerden der Änderung in Textform zu kündigen.
(4) Gebühren die in Folge der Anmeldung und Einrichtung angefallen sind, werden nicht zurückerstattet.
§ 6 Nutzungsrechte an der Software, sichere Nutzung und Vertragsstrafe
(1) Allgemein
(a) Der Kunde erhält an der Software 3RPMS® Hotelsoftware das einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde darf die Software durch eine unbeschränkte Anzahl von Personen des eigenen Personals gleichzeitig nutzen.
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software des Anbieters vorzunehmen oder Tools (Werkzeuge) zum sogenannten reverse-engineering einzusetzen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Die Rechte des Kunden erstrecken sich immer nur auf die aktuelle Version der Software des Anbieters.
(f) Die Nutzung des Demo-Accounts der 3RPMS® Hotelsoftware ist kostenlos und auf eine Nutzungsdauer von 30 Tagen beschränkt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Daten die er in die Webapplikation eingibt oder übernimmt reine Testdaten sind und vom Anbieter weder über die Testphase hinaus gespeichert noch dem Kunden nach Ablauf der Testphase zur Verfügung gestellt werden können. Der Anbieter nimmt keine Speicherung der Anwendungsdaten des Nutzers über die Testphase hinaus vor. Damit besteht weder die technische Möglichkeit noch ein Recht des Kunden die Anwendungsdaten in den Account des Kunden nach der Testphase (kostenpflichtige Nutzung) zu übernehmen.
(g) Das Nutzungsrecht des Kunden an der Testversion der 3RPMS® Hotelsoftware endet, sobald die 30-Tage-Frist endet. Der Anbieter behält sich vor die Testphase aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 30 Tagen der Testversion wird der Zugriff des Nutzers auf die Software durch den Anbieter unterbunden. Sonstige zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Passwörter für den Zugriff auf die Software verlieren ihre Gültigkeit. Der Account wird gelöscht.
(h) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten (insbesondere Mitbewerbern) zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere angemessen komplexe Passwörter zu verwenden, alle Zugangsdaten geheim zu halten und nur an Berechtigte zu übermitteln.
(b) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
(c) Der Kunde verpflichtet sich, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform den Zugriff des Kunden auf die Software oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. c, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in Textform des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware durch nicht berechtigte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe einer dem Vertrag zugrunde liegenden jährlichen Miete nach § 5 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere:
(1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 6 einhalten, insb.
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Software möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn oder der Nutzer beruhen oder die sich aus vom Kunden oder der Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der der Software verbunden sind, solange und soweit der Kunde dies zu vertreten hat;
(d) die Nutzer verpflichten ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(e) dafür Sorge tragen, dass z. B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters alle Rechte Dritter an dem verwendeten Material beachtet werden;
(f) soweit erforderlich die Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(g) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(h) für alle Benutzerkonten die vom Anbieter bereitgestellte Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und organisatorisch sicherzustellen, dass Zugriffe ausschließlich unter Verwendung aktivierter 2FA erfolgen;
(i) dem Anbieter Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen detailliert und nachvollziehbar an den Anbieter weiterleiten.
§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Die Vertragspartner beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Einholung von Einwilligungen) allein verantwortlich. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht resultieren, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen der unter https://3rpms-hotelsoftware.de/av abrufbaren Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) als Bestandteil dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung akzeptiert der Kunde die Geltung dieser AVV und TOM in der jeweils aktuellen Fassung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Daten zur Sicherstellung der Verfügbarkeit in Ausfallsystemen vorzuhalten und zur Störungsbeseitigung technische Anpassungen an Datenstrukturen vorzunehmen, sofern dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich ist.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die Anforderungen an den Datenschutz bei Unterauftragnehmern ergeben sich aus dem AVV.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnden Informationen sind nur die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen. Keine vertraulich zu behandelnder Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher in Textform hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 10 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software durch eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung von seinen Servern zu dem nächsten Internet-Knoten zur Nutzung bereit.
(2) Für eine ausreichende Bandbreite ab den unter (1) genannten Knotenpunkt ist der Kunde etwa durch die Einrichtung eines entsprechenden Internetanschlusses selbst verantwortlich. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem unter (1) genannten Knotenpunkt.
(3) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
§ 11 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software zu beheben.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist oder im Falle der Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Haftungshöchstsumme
Der Anbieter haftet begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
§ 14 Haftung Hackerangriffe
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch von ihm nicht zu vertretende externe Angriffe auf die IT-Infrastruktur verursacht werden, insbesondere durch Hackerangriffe oder Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS), sofern der Anbieter die allgemein anerkannten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eingehalten hat.
§ 15 Haftung Störung Telekommunikation
Für Störungen, Unterbrechungen oder sonstige schadensverursachende Ereignisse, die auf Leistungen öffentlicher Telekommunikationsnetze oder Telekommunikationsdienstleister zurückzuführen sind und nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, haftet der Anbieter nicht.
§ 16 Haftung Zwei-Faktor-Authentifizierung
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, insbesondere 3RPMS® Hotelsoftware um ein webbasiertes SaaS-Produkt handelt, das grundsätzlich über das Internet erreichbar ist. Aus diesem Grund stellt der Anbieter – den anerkannten Regeln der Technik entsprechend – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zur Verfügung, um den Zugriff auf das System zusätzlich abzusichern.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Kunden (z. B. Datendiebstahl, Datenverlust oder -manipulation), sofern der Kunde es unterlassen hat, für sämtliche Nutzer mit Zugang zur 3RPMS® Hotelsoftware die 2FA zu aktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Benutzerkonten ausschließlich mit aktivierter 2FA verwendet werden. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist jegliche Haftung des Anbieters in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
§ 17 Channel-Manager
(1) Der Anbieter stellt zum Datenaustausch mit Buchungsportalen wie z. B. HRS, booking.com, Expedia, etc. je nach gebuchtem Paket eine Schnittstelle zu Drittanbietern, sogenannten "Channel-Managern", zur Verfügung. Bei Channel-Managern handelt es sich um Produkte von Drittanbietern, die als Bindeglied zwischen 3RPMS® und Buchungsportalen im Internet fungieren. Im Falle von Änderungen oder bei Wartungsarbeiten an der Soft- oder Hardware des Drittanbieters kann es unter Umständen zu Verzögerung oder kurzzeitigen Ausfällen des angebotenen Dienstes führen. Störungen dieser Art hat der Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware nicht zu vertreten, da er für den Betrieb und die Wartung der Soft- und Hardware des Channel-Management-Systems nicht verantwortlich ist.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass es es sowohl beim Datenaustausch von Onlineportalen zum Channelmanager als auch vom Channelmanager zu 3RPMS® technisch bedingt zu Latenzen kommt und daher von Seiten des Anbieters keine Gewähr zur Vermeidung von Über- bzw. Doppelbuchungen abgegeben werden kann. Der Anbieter wird versuchen den Datenaustausch im kürzest möglichen Zeitraum zu gewährleisten.
(3) Zur korrekten Datenübermittlung von und an den Channelmanager müssen auf Seiten des Channelmanagers entsprechende Konfigurationen vorgenommen werden. Der Anbieter hat weder Zugang zu den Einstellungen des Channelmanagers, noch kann er die Einstellungen überprüfen, daher obliegt es dem Kunden regelmäßig, insbesondere nach jeder Änderung der Einstellungen in der Hotelsoftware und/oder des Channelmanagers, die korrekte Datenübermittlung an den Channelmanager und umgekehrt zu überprüfen.
(4) Der Anbieter haftet gem. § 12 dieses Vertrags nur dann, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Ein etwaiges Mitverschulden der Vertragsparteien wird gegenseitig angerechnet.
(5) Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass der Schaden durch die 3RPMS® Hotelsoftware auch ohne den Fehler des Channel-Managers entstanden wäre.
§ 18 Stripe-Schnittstelle und PCI-Infrastruktur
(1) Der Anbieter stellt optional eine Schnittstelle zum Zahlungsanbieter Stripe® zur Verfügung. Zur Nutzung muss der Kunde ein eigenes Stripe-Konto unter stripe.com unterhalten und den Anbieter zur technischen Interaktion autorisieren (Connect-Verknüpfung).
(2) Der Anbieter betreibt für die Übermittlung von Zahlungsdaten eine jährlich nach PCI-DSS zertifizierte Proxy-Infrastruktur. Eingehende Reservierungsdaten werden durch diesen Proxy geleitet und in Echtzeit an Stripe übertragen. Eine Speicherung von Kreditkartendaten durch den Anbieter findet systemisch nicht statt.
(3) Für die Aktivierung der Schnittstelle kann der Anbieter eine Gebühr gemäß Preistabelle berechnen. Die Kosten für Zahlungstransaktionen richten sich nach der Stripe-Preistabelle zzgl. eines nutzungsabhängigen System-Integrationsbeitrages (Application Fee) in Höhe von 0,3 % – mind. 0,10 € – vom Transaktionsbetrag, welcher der Deckung der Betriebskosten der PCI-Infrastruktur dient. Dieser Beitrag wird unmittelbar durch Stripe erhoben und im Rahmen des zwischen Stripe und dem Anbieter bestehenden Provisionsverhältnisses (Revenue Share) an den Anbieter ausgekehrt. Ein direkter Zahlungsanspruch des Anbieters gegen den Kunden bezüglich dieses Beitrags besteht nicht; die Forderungshoheit verbleibt bei Stripe.
(4) Der Kunde nutzt die Schnittstelle zur Abwicklung von Online- und POS-Zahlungen. Die Software des Anbieters fungiert hierbei lediglich als technisches Interface zur Übermittlung von Zahlungsbefehlen an das Stripe-Konto des Kunden. Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Kreditkartendaten im Klartext; die Plattform verarbeitet ausschließlich von Stripe generierte Token. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Transaktionen oder Zahlungsgarantien.
(5) Der Kunde ist verantwortlich, die Richtlinien von Stripe sowie die geltenden Sicherheitsbestimmungen (PCI-Compliance) zu beachten. Stripe behält sich das Recht vor, Application Fees bei Risiken einzubehalten oder Konten zu sperren; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, die Schnittstelle zu sperren.
§ 19 Fiskaly (Deutschland)
(1) Für Kunden mit Sitz in Deutschland findet die Kassensicherungsverordnung KassenSichV Anwendung. Der Anbieter stellt daher für Kunden mit Sitz in Deutschland eine Schnittstelle zur cloudbasierten Software (SaaS) FISKALY SIGN des Anbieters fiskaly Deutschland GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main zur Verfügung. Bei der Software FISKALY SIGN handelt es sich um eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß Kassensicherungsverordnung.
(2) Der Anbieter hat zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit der fiskaly Deutschland GmbH abgeschlossen. Der Rahmenvertrag erlaubt die Erzeugung und Verwaltung von TSE Einheiten über die Schnittstelle.
(3) Die Bestellung einer TSE bei der fiskaly Deutschland GmbH erfolgt dabei über den Anbieter, der über die Schnittstelle die Erzeugung einer TSE auslöst. Für jeden Hotelaccount eines Kunden ist eine separate TSE zu erzeugen und anzusteuern.
(4) Der Kunde ist berechtigt die Schnittstelle und darüber erzeugte TSE´s jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung des Hauptvertrages der Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware löst automatisch die Kündigung der fiskaly Schnittstelle aus. Der Anbieter stellt dem Kunden zu Vertragende auf Wunsch einen Datenexport der FISKALY SIGN Software zur Verfügung.
(5) Der Anbieter ist berechtigt die Kosten für die Anbindung dem Kunden gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung und oder Gewährleistung für Produkte der fiskaly Deutschland GmbH und macht sich keine Werbeaussagen der fiskaly Deutschland GmbH zu eigen.
(7) Der Anbieter stellt sicher, dass die Schnittstelle zur FISKALY SIGN Software im Jahresmittel mindestens zu 99,6% der Zeit verfügbar ist. Nicht eingerechnet sind Zeitfenster für Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist
(8) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Systeme auf Seiten der fiskaly Deutschland GmbH.
(9) Dem Kunden ist bekannt das die eingesetzte TSE, die Seriennummer des Aufzeichnungssystems sowie Ausfälle und die Außerbetriebnahme der Technischen Sicherheitseinrichtung an die zuständigen Finanzbehörden zu melden ist. Stand Juli 2023 wurde vom Gesetzgeber noch kein Verfahren zur vorgeschriebenen Meldung an die Finanzbehörden veröffentlicht. Sobald ein Verfahren dazu veröffentlich wurde wird der Anbieter versuchen eine automatisierte Meldung in die Software zu implementieren, er kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt aus genanntem Grund keine Garantie dafür übernehmen.
§ 20 Fiskaly (Österreich)
(1) Für Kunden mit Sitz in Österreich findet die Registrierkassensicherheitsverordung (RKSV) Anwendung. Der Anbieter stellt daher für Kunden mit Sitz in Österreich eine Schnittstelle zur cloudbasierten Software (SaaS) fiskaly SIGN AT des Anbieters fiskaly GmbH, Mariahilferstraße 36 , 1070 Wien zur Verfügung.
(2) Der Anbieter hat zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit der fiskaly GmbH Österreich abgeschlossen. Der Rahmenvertrag erlaubt die Erzeugung und Verwaltung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne der RKSV über die Schnittstelle.
(3) Die Bestellung einer Sicherheitseinrichtung bei der fiskaly GmbH erfolgt über den Anbieter, der über die Schnittstelle die Erzeugung einer Sicherheitseinrichtung sowie der in der Sicherheitseinrichtung enthaltenen Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (SCU) auslöst.
(4) Registrierkassen und Sicherheitseinrichtungen sind gemäß §16 Zif. 1. RKSV vom Unternehmer oder seinem bevollmächtigten Parteienvertreter über FinanzOnline zu registrieren und bestimmte Meldungen wie z. B. Start-, Monats-, Jahres sowie Schlußmeldungen an FON vorzunehmen. Die Fiskaly GmbH nimmt diese Meldungen automatisiert vor. Dafür ist es notwendig, dass der Kunde seine Zugangsdaten des FinanzOnline (FON) Portals in der Software des Anbieters für das Fiskaly Modul einpflegt und insbesondere dauerhaft aktuell hält.
Dem Kunden ist bekannt, dass inkorrekte FinanzOnline (FON) Zugangsdaten dazu führen können, dass Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten nicht generiert und die in der RKSV vorgeschriebenen Meldungen wie z. B. Start-, Monats-, Jahres, oder Schlußmeldungen nicht oder nur zeitverzögert an FinanzOnline (FON) gemeldet werden können und stellt den Anbieter von allen sich daraus ergebenden Haftungsansprüchen gegenüber ihm selbst und/oder Behörden frei.
(5) Der Kunde ist berechtigt die Schnittstelle und darüber erzeugte Sicherheitseinrichtungen jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung des Hauptvertrages der Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware löst automatisch die Kündigung der fiskaly Schnittstelle und der darüber erzeugten Sicherheitseinrichtungen aus. Der Anbieter stellt dem Kunden zum Vertragsende auf Wunsch einen Datenexport der FISKALY SIGN AT Software zur Verfügung.
(6) Der Anbieter ist berechtigt die Kosten für die Anbindung dem Kunden gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung und oder Gewährleistung für Produkte der fiskaly GmbH und macht sich keine Werbeaussagen der fiskaly GmbH zu eigen.
(8) Der Anbieter stellt sicher, dass die Schnittstelle zur FISKALY SIGN AT Software im Jahresmittel mindestens zu 99,6% der Zeit verfügbar ist. Nicht eingerechnet sind Zeitfenster für Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind.
(9) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Systeme auf Seiten der fiskaly GmbH.
§ 21 maidConnect
(1) Der Anbieter bietet über den Apple App Store und den Google Play Store die App maidConnect an.
(2) Dem Kunden ist bekannt das die App maidConnect ausschließlich in Verbindung mit einen aktiven 3RPMS® Zugang genutzt werden kann.
(3) Für die Nutzung der App maidConnect hat der Kunde die gemäß der aktuellen Preisliste unter http://3rpms-hotelsoftware.de/preise jeweils gültigen Preise zu entrichten.
§ 22 3RPMS API-Nutzung und Drittsysteme
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über die 3RPMS API eine API (Programmierschnittstelle) die Möglichkeit zur Verfügung, Drittsysteme mit der Software zu verknüpfen. Der Kunde kann hierzu in der Software eigenständig einen API-Key generieren.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erstellung und Verwendung eines API-Keys einem Drittsystem – gleich ob es sich um eigene Entwicklungen oder Systeme von Integrationspartnern handelt – je nach für den API key eingestellter Berechtigung vollumfänglichen Lese- und Schreibzugriff auf die in der Software gespeicherten Daten gewährt.
(3) Der Kunde ist für die Auswahl, Implementierung und Absicherung des Drittsystems sowie für den Schutz des API-Keys (Zugangsdaten) vollumfänglich verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Datenverluste oder fehlerhafte Datenübertragungen, die aus der Nutzung der API oder durch das angebundene Drittsystem entstehen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Dies gilt insbesondere für Datenänderungen, die durch das Drittsystem initiiert wurden.
§ 23 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats ordentlich in Textform gekündigt werden.
(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener Abmahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 5 Werktagen möglich.
(4) Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 5 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
(5) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 24 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
(1) Anwendungsdaten werden von dem Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Daten erstellt wurden, gespeichert.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Anwendungsdaten gelöscht.
(3) Bei Verwendung des Demo-Accounts (Testversion) der 3RPMS® Hotelsoftware findet keine Speicherung der vom Nutzer eingegebenen Anwendungsdaten über die Testphase hinaus statt.
(4) Sollte der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Speicherung seiner Anwendungsdaten über die unter Punkt (1) genannte Frist hinaus oder einer Herausgabe seiner Anwendungsdaten nach Kündigung dieses Vertrags haben, muss er dies dem Anbieter unverzüglich oder mindestens sechs Wochen vor Ablauf der 10-Jahresfrist mitteilen und dem Anbieter eine Frist von mindestens vier Wochen einräumen, um das Begehren des Kunden zu erfüllen.
(5) Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch seine Anwendungsdaten per Download zur Verfügung stellen.
(6) Der Kunde kann seine angefallenen Daten selbst aus der 3RPMS® Hotelsoftware exportieren.
(7) Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der komplexen Datenstruktur der 3RPMS® Hotelsoftware exportierte Daten unter Umständen nicht oder nur teilweise in anderen Systemen eingelesen werden können.
(8) Für die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen übernimmt der Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware keine Gewährleistung. Der Kunde ist für die Prüfung und Vollständigkeit aller angefallenen Daten zwecks Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
(9) Der Anbieter kann sich bereit erklären, maximal innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrags zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dritten nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Die dabei anfallenden Kosten hat der Kunde nach aktueller Preisliste zu erstatten.
Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten, die Übermittlung sonstiger den Kunden betreffenden Daten, soweit es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse des Anbieters handelt, die Unterweisung der Mitarbeiter des Dritten in die Verhältnisse des Kunden.
Der Anbieter kann für sämtlichen nach Beendigung dieses Vertrags entstehenden Aufwand, insbesondere die Übermittlung der Anwendungsdaten an den Kunden, die Unterstützung des Kunden bei der Zusammenarbeit mit einem Dritten, etc. zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters in Rechnung stellen und seine Arbeiten von der Zahlung einer Vorschussrechnung abhängig machen, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche des Kunden. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 25 Meldung
Der Anbieter ermöglicht es jeder Person oder Einrichtung, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die im Rahmen des bereitgestellten Dienstes gespeichert oder verbreitet werden, über die auf der Website des Anbieters angegebenen Kontaktwege zu melden. Die Meldung soll insbesondere enthalten:
1. eine nachvollziehbare Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit,
2. eine möglichst genaue Bezeichnung des Speicherorts oder der betroffenen Inhalte,
3. Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person, soweit gesetzlich erforderlich,
4. eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Der Anbieter bearbeitet Meldungen zeitnah, objektiv und nachvollziehbar und informiert die meldende Person über die getroffene Entscheidung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
§ 26 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen mindestens sechs Wochen vor deren geplantem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung ausdrücklich auf die Bedeutung der Sechs-Wochen-Frist und die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.
§ 27 Sonstige Vereinbarungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz des Anbieters.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das an dem Geschäftssitz von dem Anbieter zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(5) Der Kunde hat dem Anbieter innerhalb angemessener Frist über Veränderungen in seiner Gesellschaftsform, seiner Geschäftsadresse zu informieren. Sollte der Kunde diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, so haftet er für sich daraus ergebende Nachteile und Kosten.
Nürnberg, den 28.04.2026

