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§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Anbieter
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Kunden, die die die webbasierte Software 3RPMS® Hotelsoftware, den zeitlich begrenzten, unverbindlichen & kostenlosen Demo-Zugang der 3RPMS® Hotelsoftware und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters HaDre GmbH, Bauerngasse 32, 90443 Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg; HRB 31157 nutzen.
(2) Der Demo-Zugang (Demo-Account) ist für den Nutzer kostenlos und unverbindlich. Ein automatischer Übergang zu einem kostenpflichtigen Zugang erfolgt nicht. Der Demo-Zugang erlischt automatisch 30 Tage nach Mitteilung der Zugangsdaten durch den Anbieter.
(3) Die Präsentation der 3RPMS® Hotelsoftware im Internet stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Anbieter kann die Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.
(4) Die Benutzung der 3RPMS® Hotelsoftware ist ausschließlich Gewerbetreibenden gestattet. Der Benutzer versichert, selbst kein Mitbewerber zu sein oder für einen Mitbewerber mittel- oder unmittelbar tätig zu sein.
§ 2 Widerrufsrecht
Da die Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware ausschließlich gewerblichen Kunden gestattet ist, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter vermietet an den Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Nutzungsrecht an der webbasierten Anwendung 3RPMS® Hotelsoftware und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps in der jeweils aktuellen Fassung.
Eine Überlassung von Aktualisierungen für die einzelnen Produkte erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – im Rahmen von Patches, Updates und neuen Releases, wobei der Zeitpunkt der vorgenannten Änderungen und Neuerungen durch den Anbieter allein bestimmt wird. Der Anbieter wird Mängel jedoch in einem angemessenen Zeitraum beseitigen.
(2) Die Produkte werden zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen:
Bei der 3RPMS® Hotelsoftware handelt es sich um ein elektronisches Hotelverwaltungssystem. Es dient der Verwaltung von Abläufen in Beherbergungsbetrieben, z. B. von Hotelbuchungen, Reservierungen und zur kaufmännischen Abrechnung von Hotelbuchungen.
Bei der über den Apple App Store und den Google Play Store angebotenen App maidConnect handelt es sich um eine Erweiterung der 3RPMS® Hotelsoftware zur Verwaltung von Reinigungs- und Maintenance-Aufgaben in Beherbergungsbetrieben.
§ 4 Zugriff, Schulung, Hotline
(1) Der Kunde kann auf die 3RPMS® Hotelsoftware ausschließlich mittels der gängigen Webbrowser zugreifen. Er erhält außerdem eine telefonische Einführungsschulung nach den Vorgaben des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden telefonisch bei der Einrichtung der Software.
(2) Der Download der iOS / Android App maidConnect erfolgt ausschließlich über den jeweiligen App Store. Zur Nutzung der App ist eine ständige Internetverbindung notwendig.
(3) Der Kunde erhält angemessenen telefonischen/E-Mail-Support durch den Anbieter. Servicezeiten der Hotline des Anbieters sind Montag bis Freitag von 9:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr. Sollte der Kunde erweiterte Servicezeiten wünschen, kann er diese über ein zusätzliches Servicepaket gesondert beauftragen (z. B. Support 24 Stunden x 7 Tage/Woche).
(4) Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen außerhalb der telefonischen Einführungsschulung und Hotline nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der 3RPMS® Hotelsoftware sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen, z. B. Channel-Manager, durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
§ 5 Miete
(1) Die monatlich anfallende Miete wird je nach Leistungsumfang und entsprechend vom Kunden gebuchten Paket: http://3rpms-hotelsoftware.de/preise bemessen. Sie umfasst die Vergütung für die Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware, sowie für die Beseitigung von Fehlern während der Zeitraums der Gewährleistung. Außerdem wird mit Abschluss dieses Vertrags eine einmalige Einrichtungsgebühr für die 3RPMS® Hotelsoftware gemäß der aktuell zum Vertragsschluss gültigen Preisliste: http://3rpms-hotelsoftware.de/preise berechnet.
(2) Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Miete mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.
(4) Gebühren die in Folge der Anmeldung und Einrichtung angefallen sind, werden nicht zurückerstattet.
§ 6 Nutzungsrechte an der 3RPMS® Hotelsoftware
(1)Allgemein
(a) Der Kunde erhält an der Software 3RPMS® Hotelsoftware das einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde darf die 3RPMS® Hotelsoftware und durch eine unbeschränkte Anzahl von Personen des eigenen Personals gleichzeitig nutzen.
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der 3RPMS® Hotelsoftware oder über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters vorzunehmen oder Tools (Werkzeuge) zum sogenannten reverse-engineering einzusetzen.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf seine Produkte vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Die Rechte des Kunden erstrecken sich immer nur auf die aktuelle Version der Webapplikation 3RPMS® Hotelsoftware und der über den Apple App Store / Google Play Store angebotenen Apps des Anbieters.
(f) Die Nutzung des Demo-Accounts der 3RPMS® Hotelsoftware ist kostenlos und auf eine Nutzungsdauer von 30 Tagen beschränkt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Daten die er in die Webapplikation eingibt oder übernimmt reine Testdaten sind und vom Anbieter weder über die Testphase hinaus gespeichert noch dem Kunden nach Ablauf der Testphase zur Verfügung gestellt werden können. Die HaDre GmbH nimmt keine Speicherung der Anwendungsdaten des Nutzers über die Testphase hinaus vor. Damit besteht weder die technische Möglichkeit noch ein Recht des Kunden die Anwendungsdaten in den Account des Kunden nach der Testphase (kostenpflichtige Nutzung) zu übernehmen.
(g) Das Nutzungsrecht des Kunden an der Testversion der 3RPMS® Hotelsoftware endet, sobald die 30-Tage-Frist endet. Der Anbieter behält sich vor die Testphase aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden.
(h) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die 3RPMS® Hotelsoftware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die 3RPMS® Hotelsoftware Dritten (insbesondere Mitbewerbern) zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die 3RPMS® Hotelsoftware oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(i) Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 30 Tagen der Testversion der 3RPMS® Hotelsoftware wird der Zugriff des Nutzers auf die Software durch die HaDre GmbH unterbunden. Sonstige zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Passwörter für den Zugriff auf die Web-Applikation verlieren ihre Gültigkeit. Der Account wird gelöscht.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere angemessen komplexe Passwörter zu verwenden, alle Zugangsdaten geheim zu halten und nur an Berechtigte zu übermitteln.
(b) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
(c) Der Kunde haftet dafür, dass die 3RPMS® Hotelsoftware nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die 3RPMS® Hotelsoftware oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. c, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware durch nicht berechtigte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe einer dem Vertrag zugrunde liegenden jährlichen Miete nach § 5 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere:
(1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 4 einhalten, insb.
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der 3RPMS® Hotelsoftware durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der der 3RPMS® Hotelsoftware verbunden sind;
(d) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(e) dafür Sorge tragen, dass er z. B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
(f) nach § 6 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(g) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(h) dem Anbieter Mängel der 3RPMS® Hotelsoftware unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen detailliert und nachvollziehbar an den Anbieter weiterleiten.
§ 8 Datensicherheit, Datenschutz, Datensicherung
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG (alt) bzw. nach § 53 BDSG (neu) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von § 11 BDSG bzw. § 62 BDSG (neu) nach Vertragsschluss eine separate Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(6) Es erfolgt mehrmals täglich eine Datensicherung der Anwenderdaten durch den Anbieter.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind nur die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen.
Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 10 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers
(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung von seinen Servern zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, so dass eine möglichst hohe Datenübertragungs-geschwindigkeit für Benutzer erreicht wird. Eine Haftung seitens des Anbieters für das Vorhandensein einer ausreichenden Bandbreite ist ab diesem Internet-Knoten ausgeschlossen.
(2) Für eine ausreichende Bandbreite ab den unter (1) genannten Knotenpunkt ist der Kunde etwa durch die Einrichtung eines entsprechenden Internetanschlusses selbst verantwortlich.
(3) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
§ 11 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen 3RPMS® Hotelsoftware zu beheben.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die infolge von Hacker-Angriffen (z. B. DoS-Attacken) hervorgerufen werden.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(8) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen, ist gegen den Telekommunikationsdienstleistungsanbieter geltend zu machen.
§ 13 Channel-Manager
(1) Der Anbieter stellt zum Datenaustausch mit Buchungsportalen wie z. B. HRS, booking.com, Expedia, etc. je nach gebuchtem Paket eine Schnittstelle zu Drittanbietern, sogenannten "Channel-Managern", zur Verfügung. Bei Channel-Managern handelt es sich um Produkte von Drittanbietern, die als Bindeglied zwischen 3RPMS® und Buchungsportalen im Internet fungieren. Im Falle von Änderungen oder bei Wartungsarbeiten an der Soft- oder Hardware des Drittanbieters kann es unter Umständen zu Verzögerung oder kurzzeitigen Ausfällen des angebotenen Dienstes führen. Störungen dieser Art hat der Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware nicht zu vertreten, da er für den Betrieb und die Wartung der Soft- und Hardware des Channel-Management-Systems nicht verantwortlich ist.
(2) Dem Kunden ist bekannt, daß es es sowohl beim Datenaustausch von Onlineportalen zum Channelmanager als auch vom Channelmanager zu 3RPMS® technisch bedingt zu Latenzen kommt und daher von Seiten des Anbieters keine Gewähr zur Vermeidung von Über- bzw. Doppelbuchungen abgegeben werden kann. Der Anbieter wird versuchen den Datenaustausch im kürzest möglichen Zeitraum zu gewährleisten.
(3) Zur korrekten Datenübermittlung von und an den Channelmanager müssen auf Seiten des Channelmanagers entsprechende Konfigurationen vorgenommen werden. Der Anbieter hat weder Zugang zu den Einstellungen des Channelmanagers, noch kann er die Einstellungen überprüfen, daher obliegt es dem Kunden regelmäßig, insbesondere nach jeder Änderung der Einstellungen in der Hotelsoftware und/oder des Channelmanagers, die korrekte Datenübermittlung an den Channelmanager und umgekehrt zu überprüfen.
(4) Der Anbieter haftet gem. § 10 dieses Vertrags nur dann, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Ein etwaiges Mitverschulden der Vertragsparteien wird gegenseitig angerechnet.
(5) Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass der Schaden durch die 3RPMS® Hotelsoftware auch ohne den Fehler des Channel-Managers entstanden wäre.
§ 14 Stripe
(1) Der Anbieter stellt auf Wunsch optional eine Schnittstelle zum Zahlungsanbieter Stripe® zur Verfügung. Für die Nutzung der Schnittstelle muss sich der Kunde für ein Stripe Konto auf der Website stripe.com registrieren und 3RPMS® für Zahlungen in seinem Stripe Konto authorisieren (verknüpfen).
(2) Der Kunde kann in seinem Stripe Konto auswählen, welche Zahlungsarten er akzeptieren möchte.
(3) Für die Aktivierung der Schnittstelle ist der Anbieter berechtigt, eine einmalige und/oder monatliche Gebühr gemäß der aktuell gültigen Preistabelle zu berechnen.
Die Gebühren für Zahlungstransaktionen richten sich nach der jeweils aktuell gültigen Stripe Preistabelle plus einer vom Anbieter erhobenen transaktionsabhängigen Gebühr (Application fee) in Höhe von 0,3 % vom Transaktionsbetrag. Die Application fee wird vom Zahlungsanbieter Stripe bei jeder Transaktion erhoben und dem Konto des Anbieters gutgeschrieben. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die von Stripe erhobenen Gebühren, es gelten die AGB des Zahlungsanbieters.
(4) Bei Nutzung der Schnittstelle hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Kunden (Hotelgästen) Online-Zahlungen anzubieten. Der Anbieter hat bei Nutzung der Stripe Schnittstelle zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die verarbeiteten Kreditkartendaten und/oder Kontodaten. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der eingereichten Transaktionen oder Zahlungsgarantien für beim Zahlungsanbieter eingereichte Zahlungen.
(4) Der Kunde ist verantwortlich, die aktuell geltenden Richtlinien von Stripe zu beachten. Insbesondere verpflichtet er sich, beim Umgang mit Kreditkartendaten die geltenden Sicherheitsbestimmungen der Kreditkartenindustrie (PCI-Compliance) zu beachten. Bei wiederholten Verstößen ist der Anbieter berechtigt, die Schnittstelle zum Zahlungsanbieter zu sperren.
§15 Fiskaly (Deutschland)
(1) Für Kunden mit Sitz in Deutschland findet die Kassensicherungsverordnung KassenSichV Anwendung. Der Anbieter stellt daher für Kunden mit Sitz in Deutschland eine Schnittstelle zur cloudbasierten Software (SaaS) FISKALY SIGN des Anbieters fiskaly Deutschland GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main zur Verfügung. Bei der Software FISKALY SIGN handelt es sich um eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß Kassensicherungsverordnung.
(2) Der Anbieter hat zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit der fiskaly Deutschland GmbH abgeschlossen. Der Rahmenvertrag erlaubt die Erzeugung und Verwaltung von TSE Einheiten über die Schnittstelle.
(3) Die Bestellung einer TSE bei der fiskaly Deutschland GmbH erfolgt dabei über den Anbieter, der über die Schnittstelle die Erzeugung einer TSE auslöst. Für jeden Hotelaccount eines Kunden ist eine separate TSE zu erzeugen und anzusteuern.
(4) Der Kunde ist berechtigt die Schnittstelle und darüber erzeugte TSE´s jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung des Hauptvertrages der Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware löst automatisch die Kündigung der fiskaly Schnittstelle aus. Der Anbieter stellt dem Kunden zu Vetragsende auf Wunsch einen Datenexport der FISKALY SIGN Software zur Verfügung.
(5) Der Anbieter ist berechtigt die Kosten für die Anbindung dem Kunden gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung und oder Gewährleistung für Produkte der fiskaly Deutschland GmbH und macht sich keine Werbeaussagen der fiskaly Deutschland GmbH zu eigen.
(7) Der Anbieter stellt sicher, das die Schnittstelle zur FISKALY SIGN Software im Jahresmittel mindestens zu 99,6% der Zeit verfügbar ist. Nicht eingerechnet sind Zeitfenster für Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist
(8) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Systeme auf Seiten der fiskaly Deutschland GmbH.
(9) Dem Kunden ist bekannt das die eingesetzte TSE, die Seriennummer des Aufzeichnungssystems sowie Ausfälle und die Außerbetriebnahme der Technischen Sicherheitseinrichtung an die zuständigen Finanzbehörden zu melden ist. Stand Juli 2023 wurde vom Gesetzgeber noch kein Verfahren zur vorgeschriebenen Meldung an die Finanzbehörden veröffentlicht. Sobald ein Verfahren dazu veröffentlich wurde wird der Anbieter versuchen eine automatisierte Meldung in die Software zu implementieren, er kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt aus genanntem Grund keine Garantie dafür übernehmen.
§16 Fiskaly (Österreich)
(1) Für Kunden mit Sitz in Österreich findet die Registrierkassensicherheitsverordung (RKSV) Anwendung. Der Anbieter stellt daher für Kunden mit Sitz in Österreich eine Schnittstelle zur cloudbasierten Software (SaaS) fiskaly SIGN AT des Anbieters fiskaly GmbH, Mariahilferstraße 36 , 1070 Wien zur Verfügung.
(2) Der Anbieter hat zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit der fiskaly GmbH Österreich abgeschlossen. Der Rahmenvertrag erlaubt die Erzeugung und Verwaltung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne der RKSV über die Schnittstelle.
(3) Die Bestellung einer Sicherheitseinrichtung bei der fiskaly GmbH erfolgt über den Anbieter, der über die Schnittstelle die Erzeugung einer Sicherheitseinrichtung sowie der in der Sicherheitseinrichtung enthaltenen Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (SCU) auslöst.
(4) Registrierkassen und Sicherheitseinrichtungen sind gemäß §16 Zif. 1. RKSV vom Unternehmer oder seinem bevollmächtigten Parteienvertreter über FinanzOnline zu registrieren und bestimmte Meldungen wie z. B. Start-, Monats-, Jahres sowie Schlußmeldungen an FON vorzunehmen. Die Fiskaly GmbH nimmt diese Meldungen automatisiert vor. Dafür ist es notwendig, das der Kunde seine Zugangsdaten des FinanzOnline (FON) Portals in der Software des Anbieters für das Fiskaly Modul einpflegt und insbesondere dauerhaft aktuell hält.
Dem Kunden ist bekannt, daß inkorrekte FinanzOnline (FON) Zugangsdaten dazu führen können, daß Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten nicht generiert und die in der RKSV vorgeschriebenen Meldungen wie z. B. Start-, Monats-, Jahres, oder Schlußmeldungen nicht oder nur zeitverzögert an FinanzOnline (FON) gemeldet werden können und stellt den Anbieter von allen sich daraus ergebenden Haftungsansprüchen gegenüber ihm selbst und/oder Behörden frei.
(5) Der Kunde ist berechtigt die Schnittstelle und darüber erzeugte Sicherheitseinrichtungen jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung des Hauptvertrages der Nutzung der 3RPMS® Hotelsoftware löst automatisch die Kündigung der fiskaly Schnittstelle und der darüber erzeugten Sicherheitseinrichtungen aus. Der Anbieter stellt dem Kunden zum Vertragsende auf Wunsch einen Datenexport der FISKALY SIGN AT Software zur Verfügung.
(6) Der Anbieter ist berechtigt die Kosten für die Anbindung dem Kunden gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung und oder Gewährleistung für Produkte der fiskaly GmbH und macht sich keine Werbeaussagen der fiskaly GmbH zu eigen.
(9) Der Anbieter stellt sicher, das die Schnittstelle zur FISKALY SIGN AT Software im Jahresmittel mindestens zu 99,6% der Zeit verfügbar ist. Nicht eingerechnet sind Zeitfenster für Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind.
(10) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Systeme auf Seiten der fiskaly GmbH.
§ 17 maidConnect
(1) Der Anbieter bietet über den Apple App Store und den Google Play Store die App maidConnect an.
(2) Dem Kunden ist bekannt das die App maidConnect ausschließlich in Verbindung mit einen aktiven 3RPMS® Zugang genutzt werden kann,
(3) Für die Nutzung der App maidConnect hat der Kunde die gemäß der aktuellen Preisliste unter http://3rpms-hotelsoftware.de/preise jeweils gültigen Preise zu entrichten.
§ 18 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 5 Werktagen möglich.
(4) Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 5 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
(5) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 19 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
(1) Anwendungsdaten werden von dem Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Daten erstellt wurden, gespeichert.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Anwendungsdaten gelöscht.
(3) Bei Verwendung des Demo-Accounts (Testversion) der 3RPMS® Hotelsoftware findet keine Speicherung der vom Nutzer eingegebenen Anwendungsdaten über die Testphase hinaus statt.
(3) Sollte der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Speicherung seiner Anwendungsdaten über die unter Punkt (1) genannte Frist hinaus oder einer Herausgabe seiner Anwendungsdaten nach Kündigung dieses Vertrags haben, muss er dies dem Anbieter unverzüglich oder mindestens sechs Wochen vor Ablauf der 10-Jahresfrist mitteilen und dem Anbieter eine Frist von mindestens vier Wochen einräumen, um das Begehren des Kunden zu erfüllen.
(4) Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch seine Anwendungsdaten per Download zur Verfügung stellen.
(5) Der Kunde kann seine angefallene Daten selbst aus der 3RPMS® Hotelsoftware exportieren.
(6) Dem Kunden ist bekannt, das aufgrund der komplexen Datenstruktur der 3RPMS® Hotelsoftware exportierte Daten unter Umständen nicht oder nur teilweise in anderen Systemen eingelesen werden können.
(7) Für die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen übernimmt der Anbieter der 3RPMS® Hotelsoftware keine Gewährleistung. Der Kunde ist für die Prüfung und Vollständigkeit aller angefallenen Daten zwecks Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
(8) Der Anbieter kann sich bereit erklären, maximal innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrags zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dritten nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Die dabei anfallenden Kosten hat der Kunde nach aktueller Preisliste zu erstatten.
Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten, die Übermittlung sonstiger den Kunden betreffenden Daten, soweit es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse des Anbieters handelt, die Unterweisung der Mitarbeiter des Dritten in die Verhältnisse des Kunden.
Der Anbieter kann für sämtlichen nach Beendigung dieses Vertrags entstehenden Aufwand, insbesondere die Übermittlung der Anwendungsdaten an den Kunden, die Unterstützung des Kunden bei der Zusammenarbeit mit einem Dritten, etc. zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters in Rechnung stellen und seine Arbeiten von der Zahlung einer Vorschussrechnung abhängig machen, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche des Kunden. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 20 Sonstige Vereinbarungen
(1) Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
Nürnberg, den 02.07.2023